Veröffentlicht in M&A REVIEW 4/2019: Entscheidungen über den Kauf oder Verkauf von Unternehmen im Rahmen der M&A-Aktivitäten sind regelmäßig „unternehmerische Entscheidungen“ im Sinne § 93 AktG. Die bisher für die Entscheidung über den Kauf eines „Target-Unternehmens“ üblichen Arbeiten, wie die Durchführung einer Due Diligence oder die Beauftragung einer Fairness Opinion, sind
alleine nicht ausreichend.