Die RMA begrüßt die darin enthaltene Klarstellung, dass die Verantwortung für eine erwartungstreue Planung als Grundlage der Bewertung beim Gutachter liegt. Allerdings sehen wir es als kritisch an, dass nicht auf die Bedeutung der Informationen aus dem Risikomanagement des Unternehmens eingegangen wird. In (haftungsbeschränkten) Unternehmen besteht die Verpflichtung ein Krisenfrüherkennungssystem zu haben (§ 1 StaRUG). Um diese Anforderung zu erfüllen, müssen Informationen zu Risiken (Chancen und Gefahren) im Unternehmen dokumentiert werden. Genau diese Risiken stellen mögliche, künftige Abweichungen von der Unternehmensplanung dar. Die Unternehmensplanung und dazu konsistente Risikoinformationen sind damit also wichtige Informationsquellen, um eine erwartungstreue Planung (Zukunftserfolgsplanung) zu erzeugen. Wir sehen daher noch Änderungsbedarf im vorliegenden Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW ES 1 n.F.).
Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier