Mitgliedsbeitrag
Gemäß §1 (3) der Beitragssatzung kann ein Fördermitglied Vertreter benennen, die die Interessen des Unternehmens innerhalb der RMA vertreten. Diese Vertreter erhalten alle Vorteile einer Vollmitgliedschaft, einschließlich Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und Zeitschriftenbezug.
- Die Anzahl der Vertreter ist bei Fördermitgliedern nicht begrenzt
- Bitte geben Sie die Kontaktdaten der benannten Vertreter in das Formular ein
- Ein Wechsel der Vertreter ist jederzeit durch eine formlose Mitteilung möglich
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich fällig.
Bei einem unterjährigen Beitritt ist der anteilige Jahresbeitrag zu entrichten.