Mitgliedsbeitrag
Bei Firmenmitgliedschaften richtet sich der jährliche Mitgliedsbeitrag nach dem Umsatz des Mitglieds und der Anzahl der Vertreter, wobei die folgende Staffelung angewendet wird:
1. Mitgliedsbeitrag für Firmen mit einem Umsatz von bis zu 1 Mrd. Euro sowie für Behörden und ähnliche Organisationen und
a. nur mit 1 Vertreter: 180,- Euro jährlich
b. mit bis zu 3 Vertretern: 525,- Euro jährlich
c. mit bis zu 5 Vertretern: 850,- Euro jährlich.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für jeden weiteren Vertreter über die oben definierte Anzahl hinaus 180,- Euro jährlich.
2. Mitgliedsbeitrag für Firmen mit einem Umsatz über 1 Mrd. Euro: 3.000,- Euro jährlich. Die Anzahl der Vertreter ist unbegrenzt.
Auf die Beiträge fällt die gesetzliche MwSt. an.