Die Überarbeitung des IDW PS 340 wurde insb. erforderlich, um der seit der Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahr 1998 und der seit der Verabschiedung des IDW PS 340 im Jahr 2000 eingetretenen Fortentwicklung der Unternehmenspraxis im Bereich der Einrichtung und Prüfung von Corporate Governance Systemen Rechnung zu tragen.
Insbesondere folgende Aspekte sollen durch den Neuentwurf hervorgehoben bzw. überarbeitet werden:
• Betonung, dass die „Pflicht des Vorstands zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen die Beurteilung der individuellen Risikotragfähigkeit (...) des Unternehmens erfasst“
• Hervorhebung der Bedeutung der Risikoaggregation, da in der Regel nur Kombinationseffekte von Risiken zur Bestandsgefährdung führen
• Notwendigkeit der Betrachtung von Netto-Risiken (also Berücksichtigung der ergriffenen Maßnahmen der Risikosteuerung bei der Bewertung von Risiken) und in Konsequenz Risikosteuerung als zu prüfende Maßnahme
• Stärkere Berücksichtigung von identifizierten Mängeln im Prüfungsbericht zwecks frühzeitigerer Information des Aufsichtsrats über Schwachstellen in der Unternehmensorganisation
Im Rahmen des Webinars werden durch Daniel Oehlmann (Deloitte) und Jan Offerhaus (Mitglied des Vorstands der RMA / Offerhaus Management Consulting), beide aus dem RMA-Arbeitskreis "Risikomanagement-Standards", die Neuerungen des IDW PS 340 vorgestellt und erläutert. Außerdem werden Hinweise gegeben zur Vorbereitung von Unternehmen auf Prüfungen gemäß der neuen Version von IDW PS 340.
Webinardauer: 13:00 bis 14:30 Uhr
Annmeldung: Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis spätestens 8. Juli 2020 unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (insbesondere Name, Firma, Mail-Adresse) bei unserer Geschäftsstelle per mail an office@rma-ev.org an. Spätere Anmeldungen können nicht sicher berücksichtigt werden!
Den Angemeldeten werden wir die Einwahldaten mitteilen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie dabei sind!