Webinar "Compliance Risken vermeiden – Hinweisgebersystem effektiv einsetzen"

Achtung Termverschiebung, neuer Termin: Mittwoch, 25.11.2020 von 15:00 bis 18:00 per GoToMeeting

Ende letzten Jahres trat die Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern in Kraft, die in nationales Recht bis 2021 umgesetzt werden muss. Die Richtlinie gibt Mindestanforderungen für eine Meldesystem vor, das Hinweisgeber bei Verstößen gegen das Unionsrecht hinsichtlich datenschutz- und arbeitsrechtlichen Folgen schützt. Aber auch Unternehmen mit bereits 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Mio. EURO Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme gehen umfangreiche Compliance-Risiken ein, wenn sie der Richtlinie nicht folgen. Es empfiehlt sich, jetzt schon die Vorbereitungen zu treffen, sofern man noch kein Hinweisgebersystem hat bzw. ein bestehendes zu überprüfen, ob es der Richtlinie entspricht.

Im nächsten Online-Arbeitsgruppentreffen wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und Wege der Umsetzung aufzeigen und diskutieren.

Anmeldung an brigitta.john@rma-ev.org