Leistungsstörungen: Vertragsverhältnisse werden auf die Probe gestellt

Die Corona-Krise hat nicht nur Auswirkungen auf den fortlaufenden Betrieb von Unternehmen sondern auch auf zahlreiche bestehende Vertragsverhältnisse. Unklar ist oft welche Rechtsfolgen ausgelöst werden, wenn Lieferungen und Leistungen nicht mehr erbracht bzw. wenn Projektvorhaben nicht mehr Termin gerecht erfüllt werden können. Die Frage ist ob man sich zum Beispiel auf höhere Gewalt berufen kann. Unter Berücksichtigung der Rechtslage und den vertraglichen Vereinbarungen empfiehlt es sich jedenfalls in Hinblick auf eine weitere Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern Konsens herzustellen. In Zeiten der allgemeinen Krise ist eine Win-Win-Situation, wenn man auch ein Risk- & Cost-Sharing berücksichtigt.