Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) tritt am 1.7.2021 in Kraft

Am 1.7.2021 tritt das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, kurz: FISG, in Kraft: Dieses Gesetz reformiert das Bilanzkontrollverfahren grundlegend. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt zu stärken.

Wirecard-Skandal als Auslöser des FISG

Die Ereignisse rund um den Bilanzskandal bei Wirecard im vergangenen Jahr haben die Schwächen im System der Bilanzkontrolle und auch sonstiger Aufsichtsstrukturen aufgezeigt. Als Folge daraus gelten seit dem 1.7.2021 weitreichende gesetzliche Neuregelungen, die insbesondere Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog. PIE) betreffen. 

Bilanzkontrolle, Abschlussprüfung und unternehmensinterne Kontrollsysteme im Fokus

Im Wesentlichen geht es dabei um die Stärkung der Bilanzkontrolle, Regulierungen im Rahmen der Abschlussprüfung, Anpassungen im Bilanzstrafrecht und die Verbesserung unternehmensinterner Kontrollsysteme.

Stärkung der Internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme

Der Gesetzgeber verpflichtet mit dem FISG in § 91 Abs. 3 AktG börsennotierte Gesellschaften nun ausdrücklich, sowohl ein Internes Kontrollsystem als auch ein Risikomanagementsystem einzurichten, im Wortlaut heißt es dort: „Der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft hat darüber hinaus ein im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unternehmens angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem einzurichten.“ 

Ein Beurteilungsspielraum für Vorstände, ob sie ein Internes Kontrollsystem sowie ein Risikomanagementsystem einrichten, besteht also seit 1.7.2021 nicht mehr. Lediglich betreffend des wie, also der Ausgestaltung beider Systeme, gibt es einen solcher Beurteilungsspielraum noch: Bei der Ausgestaltung von Internem Kontrollsystem und Risikomanagementsystem haben Vorstände börsennotierter Gesellschaften nach wie vor einen Ermessensspielraum nach den Grundsätzen der Business Judgement Rule.

Abschlussprüfer: Unabhängigkeit und verschärfte Haftung

Auch was die Abschlussprüfung betrifft, hält das FISG einige Neuerungen vor: So gelten für Wirtschaftsprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig strengere Rotationspflicht sowie Verschärfungen bei der zivilrechtlichen Haftung. 

Übergangsregelungen und Gesetzeswortlaut des FISG

Aufgrund des gestrafften Gesetzgebungsprozesses hat der Gesetzgeber in einigen Bereichen Übergangsregelungen, insbesondere was die Bestellung bzw. Neuwahl von Abschlussprüfern betrifft, geschaffen. Damit möchte der Gesetzgeber unbillige Härten des Gesetzes vermeiden. Den gesamten Wortlaut des FISG finden Sie auf der Website des Bundesministerium der Finanzen.